5. Diskriminieren mit und ohne EU
Diskriminieren mit und ohne EU
Europäische Antidiskriminierungspolitik: eine Einführung
Von Anita Fischer
Die Geschichte europäischer Antidiskriminierungspolitik beginnt bereits am 25. März 1957: in den Gründungsverträgen zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft verpflichten sich die Mitgliedsstaaten auf den Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Seitdem sind einige Jahre vergangen und es hat sich einiges auf dem Feld europäischer Antidiskriminierungspolitik getan. Die europäische Antidiskriminierungspolitik hat sich selbst mittels verschiedener Reformen und zahlreicher Initiativen diverser suprastaatlicher Akteure im Entwicklungsprozess von der europäischen Wirtschaftsgemeinschaften hin zur Europäischen Union gewandelt. Welche politische Bedeutung diesem europäischen Politikfeld beizumessen ist, ist stark abhängig vom Blickwinkel der Betrachter_in. Von Erfolgsgeschichten bis hin zu scharfen Kritiken der Europäischen Union in Fragen der Sozialpolitik, in die die Antidiskriminierungspolitiken in Europa eingeordnet sind, lässt sich eine schier unüberschaubare Debatte ausmachen. Auch mag es vielleicht die eine oder andere wundern, warum so etwas wie ein Prinzip der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen überhaupt Eingang gefunden hat in die Verträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dann noch zu einem so frühen Zeitpunkt.
Um diesen Fragen nachzugehen und sich einen ersten Überblick über das komplexe Feld europäischer Antidiskriminierungspolitiken zu verschaffen, schlägt der vorliegende Text den Einstieg über die “folgenreiche” Geschichte der europäischen Antidiskriminierungspolitik vor. In einem ersten Schritt soll diese kurz von den Römischen Verträgen bis in die 1990er Jahre umrissen werden, dabei werden die zentralen Akteure, Institutionen und Organisationen dieser Politiken vorgestellt. Es sollen Kontinuitäten aber auch Brüche bzw. die Fortschritte und Rückschläge in der Geschichte der europäischen Antidiskriminierungspolitiken sichtbar gemacht werden. Damit lässt sich eine erste Annäherung über die Bedeutung dieser Rechte und Politiken gewinnen, aber auch die ersten Hinweise auf die Problematiken. Daran anschließend werden im zweiten Abschnitt die jüngsten Antidiskriminierungsrichtlinien nach dem “historischen Wendepunkt” in den Amsterdamer Verträgen und deren Überarbeitung im Vertrag von Lissabon dargestellt, um den aktuellen Stand der Debatte um die europäische Antidiskriminierungspolitik zu skizzieren.
Im letzten Teil werden zentralen Aspekte der europäischen Antidiskriminierungspolitik gebündelt, um abschließend eine kurze politische Einschätzung vorzunehmen. Dadurch wird es möglich, die Ambivalenz der europäischen Antidiskriminierungspolitik zu zeigen.





