2. Mit radikaler Demokratietheorie Kritik und Utopie formulieren
Mit radikaler Demokratietheorie Kritik und Utopie formulieren:
Volkssouverenität und Europäische Union
von Jens Thudichum
Linke Politiken, die auf eine Veränderung bestehender Zustände abzielen, brauchen um Bestehendes überhaupt als verbesserungsbedürftig anprangern zu können, eine normative (->) Grundlage. Also eine Vorstellung von Dem was ganz grundsätzlich politisch wünschenswert ist – wenn man so will eine Utopie. Utopien nehmen die Funktion ein, über die derzeitige Gesellschaft hinaus zu denken. Nicht so sehr, weil man denkt, dass diese ausgedachte Gesellschaft der Zukunft einmal genau so eintreten wird, sondern um in Abgrenzung zum Hier und Heute zu formulieren, dass das, was ist, nicht so sein muss und erst recht nicht so bleiben soll. Kritik und Utopie sind somit eng verknüpft: Um Kritiken zu formulieren, braucht es einen Bezugspunkt, wie man es sich „besser“ vorstellen könnte und an dem gemessen, derzeitige Gesellschaften als ungenügend dastehen. Utopien brauchen wiederum, die mit ihnen formulierte Kritik, die Auseinandersetzung mit herrschenden Verhältnissen, um nicht bloße „Hirngespinste“ zu bleiben. Erst darüber werden Utopien Triebfedern für politische Bewegungen. Der folgende Artikel versucht diese doppelte Herangehensweise. Einerseits stellt er radikaldemokratische Grundüberzeugungen vor, andererseits macht er deutlich, wie sie historisch als Kritik an realen Herrschaftsverhältnissen entstanden sind und auch für eine herrschaftskritische Auseinandersetzung mit der Europäischen Union nutzbar zu machen sind.
Umkämpfte Begriffe der Demokratie – Einleitung
Demokratie ist die Herrschaft des Volkes supranationalerüber sich selbst, wir könnten auch moderner sagen, Demokratie bedeutet die Selbstorganisation einer Gesellschaft. Herrschaft ist ein viel sagender Begriff und bestimmte Formen demokratischer Herrschaft können zu unerwünschten Formen der Demokratie führen, zum Beispiel wenn eine Volksmenge einen Einzelnen zu Strafen verurteilen und diese sogar – wie beim antiken Scherbengericht – sogleich exekutieren kann. Das radikaldemokratische Konzept der Volkssouveränität definiert daher demokratische Herrschaft als Herrschaft durch Gesetze, man kann auch sagen als Herrschaft der Gesetze und nicht mehr der Personen. Folglich bedeutet Demokratie nicht eine bestimmte Entscheidungsregel, etwa das Mehrheits- oder das Einstimmigkeitsprinzip. Sie bedeutet auch nicht die Verwirklichung einer vorbestimmten Gerechtigkeit und auch nicht die Abschaffung des Staates.





