2. Ein Europa der Grenzen
Ein Europa der Grenzen
Von Bernd Kasparek
Das Bild eines Europas der Grenzen löst sicherlich Zweifel aus, widerspricht es doch einem der Attribute EU-Europas, das gerne als eine der großen Errungenschaft der europäischen Integration hervorgehoben wird: Die sogenannte Freizügigkeit. Vor 25 Jahren wurde in Schengen, einer kleinen Ortschaft in Luxemburg, das gleichnamige Abkommen unterzeichnet, was über die folgenden Jahre zu einem schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an Grenzen innerhalb der EU führte. Für eine Unionsbürgerin, also eine Bürgerin eines der EU-Mitgliedsstaaten, erscheint es mittlerweile quasi undenkbar, bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU nach Papieren gefragt zu werden, während sich die EU-Institutionen fortwährend bemühen, Hindernisse im grenzüberschreitenden Verkehr jeglicher Art abzubauen: Der gemeinsame Binnenmarkt hat die Grenzen für Waren schon vor Schengen abgeschafft, die gemeinsame Währung lässt den früher obligatorischen Gang zur Wechselstube nach dem Grenzübertritt als Anachronismus erscheinen, Kostenobergrenzen für Roamingtarife im Mobilfunk machen eine Erreichbarkeit im EU-Ausland möglich und auch eine grenzüberschreitende Banküberweiseung ist nicht mehr das große bürokratische Abenteuer. Wie lässt sich also angesichts dieser Entwicklung von einem Europa der Grenzen reden, wenn sich die EU die Überwindung der Grenzen doch so offensichtlich auf die Fahnen geschrieben hat?
Die Rede von einem Europa der Grenzen kann sich also nicht auf eine klassische Konzeption von Grenze beziehen, die diese als eindimensionale Separierung von Innen und Außen des Nationalstaats begreift. In diesem Beitrag soll daher die Frage gestellt werden, wie in der EU die Grenze als Machttechnologie eingesetzt wird. Weiter ist zu fragen, ob und wie diese Machttechnologie eine postnationale Anordnung von Territorialität und Bevölkerung zulässt, also eine Anordung, die nicht von der Übereinstimmung zwischen Staatsvolk und Staatsterritorium ausgeht und daher sowohl eine postnationale Konstitution von Territorialität als auch von Bevölkerung zulässt. Dies führt einerseits zu einer Beschäftigung mit dem Teil der europäischen Bevölkerung, der nicht über eine Unionsbürgerschaft verfügt und andererseits mit der postnationalen Transformation von Grenze. Es geht also vor allem um Migration sowie der Herausbildung eines europäischen Migrationsregimes, welches der Kontrolle und – im technokratischen Neusprech: dem Management von Migration dient.
Der Begriff Regime ist dabei nicht willkürlich gewählt, sondern reflektiert eine theoretische Überlegung. Gerade das Sprechen über die Europäische Union suggeriert eine institutionelle Homogenität. Das unterstellt die Existenz eines geschlossenen politischen Apparats, der als “die Europäische Union” gedacht wird. Dahinter steht die Idee, dass die derzeit existierende Europäische Union lediglich eine Zwischenstation auf dem Weg zu den Vereinigten Staaten von Europa sei, dass der europäische Integrationsprozess also in die Schaffung eines europäischen Nationalstaates münden wird. Dies ist jedoch mehr als fraglich, haben doch Ereignisse wie etwa die Euro-Krise oder auch die gegenwärtige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (Querverweis zum Rechtstheorieartikel) gezeigt, dass dieser Weg weder gangbar noch wahrscheinlich ist.





