1. The state that I am in.
The state that I am in.
Die Europäischen Institutionen nach dem Vertrag von Lissabon
von Phil Rusche
Mit Inkrafttreten des Lissaboner Vertrags (VvL) am 1. Dezember 2009 haben sich institutionelles Gefüge und Verfahrensregelungen der Europäischen Union (EU) verändert. Diese Veränderungen sind zwar nicht so gravierend wie ursprünglich im Europäischen Verfassungsvertrag (EVV) – dessen Umsetzung im Sommer 2005 an ablehnenden Volksabstimmungen in den Niederlanden und Frankreich scheiterte – vorgesehen. Dennoch führen sie zu einer noch größeren Zahl von Akteur_innen und einer Ausweitung von Kompetenzen, die das politische Geschehen innerhalb der EU noch unübersichtlicher machen.
Das ist sehr schade, denn bereits jetzt beschäftigen sich viele, an sich politisch interessierte Menschen nur ungern mit Politik auf europäischer Ebene. Dabei setzt bereits heute ein Großteil der deutschen Bundesgesetze lediglich gesetzliche Regelungen der EU um. Und mit dem gemeinsamen Europäischen Binnenmarkt hat die EU entscheidenden Zugriff auf die Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten. Wer also in die Debatte über dieses zentrale Politikfeld von links intervenieren möchte, kommt um die EU nicht herum.
Zwei Verträge statt einer Verfassung
Mit dem Lissaboner Vertrag bleibt es, anders als im Entwurf zum Verfassungsvertrag vorgesehen, bei zwei völkerrechtlichen, also zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten geschlossenen, Verträgen als grundlegenden Pfeilern des EU-Rechts. Diese heißen:
- Vertrag über die Europäische Union (EUV)
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Der EUV enthält nun grundlegende institutionelle Bestimmungen zur EU – also Regelungen darüber, wie die EU aufgebaut ist – sowie der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und ist mit 55 Artikeln recht kurz gehalten. Alle Bestimmungen zu einzelnen Politikbereichen, Details und Verfahren der EU finden sich im AEUV, der mit 358 Artikeln deutlich umfangreicher ausfällt. Der AEUV hieß vor Lissabon „Vertrag über die Europäische Gemeinschaft“ (EGV). Mit dieser Umbenennung wird die nunmehr einheitliche Natur der europäischen Gesetzgebung – in Form von Richtlinien und Verordnungen – und ihrer Verwaltung – etwa Urteilen des Europäischen Gerichtshofes oder verbindlichen Beschlüssen von Behörden der EU – zum Ausdruck gebracht.





