1. Das Stockholmer Programm
Das Stockholmer Programm*
Vernetzung von Megadatenbanken und die Abschottung der Europäischen Union
Von Christine Wicht
Der Europäische Rat (->) hat auf dem EU-Gipfel im Dezember 2009 das „Stockholmer Programm“ beschlossen. Dieses Mehrjahresprogramm für die Jahre 2010-2014 verknüpft die europäische Justiz- und Innenpolitik mit der Politik für Innere Sicherheit und erhebt den Anspruch einen europäischen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger“ zu schaffen. Die verabschiedete Agenda ist in den gängigen Medien im Wirbel um den Klimagipfel in Kopenhagen weitgehend untergegangen. Sie enthält unter anderem ein EU-weites Maßnahmenpaket im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, den Ausbau polizeilicher, militärischer und geheimdienstlicher Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten und eine umfassende Agenda zur Flüchtlingspolitik.
Das Stockholmer Programm lenkt von den Ursachen für die Bedrohung der Sicherheit der Bürger ab und bedroht eher die Freiheit der Europäer/innen. Es ist eine Kopfgeburt von Überwachungsfetischisten, angefeuert von den Allmachtsphantasien der ökonomisch (und politisch) immer mächtiger werdenden IT-Konzerne.
Die im Programm enthaltenen Vorhaben müssen noch in Gesetze oder Verordnungen umgesetzt werden, um in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten rechtswirksam zu werden. Der Europäische Rat hat die EU-Kommission um einen Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer- Programms ersucht, der spätestens Juni 2010 angenommen werden soll. Bis Juni 2012 wird eine Halbzeitüberprüfung erwartet.
Die angestrebten „Sicherheitsmaßnahmen“, werden wohl kaum der Sicherheit der EU-Bürger dienen, aber umso mehr den Überwachungs- und Kontrollbedürfnissen und sie werden viel Geld in die Kassen der IT-Branche sowie der Sicherheits- und Rüstungsindustrie spülen.
Der am 1. Mai 1999 in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam über „ein offenes und sicheres Europa“ legt fest, dass
- die EU als ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten und weiterzuentwickeln ist;
- der freie Personenverkehr in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf Kontrollen an den Außengrenzen, Asyl, Einwanderung sowie Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität gewährleistet wird.





